Eheverfahren
Die katholische Kirche weiß sich dem Wort Jesu verpflichtet: "Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" (Mt 19,6). Sie betrachtet grundsätzlich jede gültig geschlossene Ehe als unauflöslich, nicht nur die Ehe zwischen Christen. Eine zivile Ehescheidung kann das zwischen den Ehepartnern entstandene Eheband nicht lösen. Es bleibt bis zum Tod eines der Ehegatten bestehen.
Dennoch wollen viele bürgerlich Geschiedene zu Lebzeiten des bisherigen Partners eine neue Ehe eingehen. Nicht selten wollen sie katholisch-kirchlich heiraten. Das ist aber nur möglich,
- wenn die erste Ehe kirchlich für ungültig (= nichtig) erklärt worden ist
oder
- wenn die erste Ehe kirchlich aufgelöst wurde.
Geschiedene, die erneut kirchlich heiraten möchten, finden auf dieser Website Hinweise auf mögliche Annullierungs- oder Auflösungsgründe. Sie erfahren, wie ein Eheverfahren abläuft und welche Wege zu beschreiten sind.
Beratung
Wer die Annullierung oder Auflösung seiner Ehe erwägt, sollte Kontakt mit einem Bischöflichen Gericht aufnehmen. Dort werden unentgeltlich ausführliche Beratungsgespräche angeboten. Eine Beratung ist auch jenen zu empfehlen, die den Eindruck gewonnnen haben, eine Nichtigerklärung oder Auflösung ihrer Ehe sei nicht möglich. Im Gespräch mit erfahrenen Fachleuten lassen sich womöglich dennoch Ansatzpunkte für eine Annullierung oder Auflösung finden.
Beratungsgespräche und Eheverfahren werden streng vertraulich behandelt. Ratsuchende wenden sich an das Bischöfliche Offizialat Limburg oder an das nächstgelegene Diözesangericht (Diözesangerichte im deutschsprachigen Raum).
Auch die persönliche Beratung durch einen im kirchlichen Recht erfahrenen Anwalt ist möglich (Liste der am Bischöflichen Offizialat Limburg zugelassenen Anwälte). Eine anwaltliche Vertretung für kirchliche Eheprozesse ist in Deutschland aber nicht vorgeschrieben.