Das Bischöfliche Offizialat
Die Ordnung der Kirche ist nicht davor geschützt, missachtet oder gestört zu werden. Daraus können Rechtsstreitigkeiten entstehen. Zwar sollen die Gläubigen danach trachten, Prozesse nach Möglichkeit zu vermeiden. Gleichwohl kann die kirchliche Ordnung bisweilen nur auf dem Rechtsweg wieder hergestellt werden. Dem dient die kirchliche Gerichtsbarkeit.
Oberster Richter einer Diözese ist der Diözesanbischof. Er übt seine richterliche Gewalt zumeist nicht persönlich aus. Im Regelfall errichtet er ein Diözesangericht, das sogenannte "Offizialat" (in einigen Regionen "Konsistorium" genannt). Es ist zuständig für die gerichtliche Regelung innerkirchlicher Streitsachen. Es kann angerufen werden, wenn die Gläubigen ihre Rechte verfolgen wollen oder sie geschützt haben möchten. Es hat die Befugnis, jene zu mahnen und mit Strafen zu bedrohen, die gegen kirchliche Gesetze verstoßen. Im äußersten Fall kann es Strafen verhängen. Was die Gerichte in der Praxis derzeit am meisten beschäftigt, sind allerdings die Eheverfahren.
Das Offizialat hat seinen Namen vom lateinischen "officium" = Behörde, Amt. Denn im Lauf der geschichtlichen Entwicklung entstand es als erste der bischöflichen Behörden in der Zeit, in der die Bischöfe die lange von ihnen persönlich ausgeübte Rechtsprechung einem eigens dafür ausgebildeten Amtsträger ("Offizial" genannt) übertrugen. Diesem wurde mit wachsendem Arbeitsumfang eine eigene Behörde zugeordnet.
Das Bischöfliche Gericht entscheidet nach den geltenden gesamtkirchlichen und diözesanrechtlichen Gesetzen innerkirchliche Streitfälle und Strafsachen, die bei ihm im Rahmen seiner Kompetenz anhängig gemacht werden. Den größten Teil der Arbeit machen heute die kirchlichen Eheverfahren aus, in denen über die Frage zu entscheiden ist, ob eine Ehe nach den Maßstäben der Kirche gültig zustande kam oder nicht.
Die als Richter oder Ehebandverteidiger tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in der Regel ein Spezialstudium des Kanonischen Rechts mit einem entsprechenden akademischen Titel (Dr. iur. can. oder Lic. iur. can.) abgeschlossen haben.
Es scheint, dass von der Gründung des Bistums Limburg 1827 bis zur Ernennung von Domdekan Matthäus Göbel (1862 - 1948) zum Offizial das Domkapitel für den Bischof die gerichtlichen Aufgaben erledigt hat. Auf Göbel folgten die Offiziale Berthold Merkel (1888 - 1955), Georg Höhle (1905 - 1979), Heinrich Karell (1905 - 1975), Christian Meurer (1929 - 2016), Johannes zu Eltz (geb. 1957) und Günter Assenmacher (geb. 1952). Seit Mai 2021 leitet Olaf Lindenberg das Offizialat.